VT – Visuelle Prüfung

Sichtkontrolle (Sichtprüfung)
ist die optische oder visuelle Kontrolle eines Produktes oder
eines Produktteils auf Fehler als regulärer Fertigungsschritt am Ende oder nach Abschluss eines Teiles der Fertigung des Produktes oder des Produktteils zur Qualitätssicherung.
Ebenso führt man Sichtprüfungen an in Betrieb befindlichen Teilen durch. Die Sichtprüfung als zerstörungsfreies Prüfverfahren wurde genormt in der DIN EN 13018 (Allgemeine Grundlagen der Sichtprüfung).
In dieser Norm wird auch unterschieden zwischen:
- Direkte Sichtprüfung ohne Hilfsmittel
(also Betrachtung der Prüffläche mit dem bloßen Auge)
- Direkte Sichtprüfung mit Hilfsmittel
(optische Hilfsmittel wie z. B. Lupen, Endoskope, Spiegel)
- Indirekte Sichtprüfung
(mit Kamera, Videoskop, usw.)
Die Unterscheidung zwischen der direkten- und der indirekten Sichtprüfung wird in der Norm
wie folgt definiert:
- Direkte Sichtprüfung = Sichtprüfung ohne Unterbrechung des
Strahlenganges zwischen Prüffläche und Auge des Betrachters.
- Indirekte Sichtprüfung = Sichtprüfung mit Unterbrechung des Strahlenganges
zwischen Prüffläche und Auge des Betrachters, d.h. Umwandlung des
Lichtstrahls in eine andere Energieform, also in eine elektrische
Information (Kamera)
Typische Mängel, die durch Sichtkontrolle entdeckt werden sollen,
sind mechanische Beschädigung (Kratzer, Risse), Schmutzablagerungen, Montagefehler, Gratbildung, Endkraterrisse und Einbrandkerben. Daneben können auch Farbänderungen (Anlauffarben bei z.B. austenitischen Stählen), Oberflächenrauheiten und Ansatzbindefehler
gut durch Sichtkontrolle erkannt werden.
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